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TRAUBÜCHLEIN

zur Vorbereitung auf die Trauung

Liebes Brautpaar,

Sie haben den Wunsch, sich bei uns kirchlich trauen zu lassen. Darüber freuen wir uns sehr.

Dieses TRAUBÜCHLEIN soll Ihnen helfen, sich miteinander auf diesen für Sie so besonderen Gottesdienst vorzubereiten, um ihn dann auch gemeinsam mit mir zu planen und schließlich als „Ihren“ Gottesdienst zu feiern.

Ich wünsche Ihnen viel Freude bei den Vorbereitungen für Ihre kirchliche Trauung und werden das für uns Mögliche dafür tun, dass Sie sich immer gerne an diesen festlichen Tag zurückerinnern.

Georg Metzger, Pfarrer i.R.

Welche Bedeutung hat die kirchliche Trauung?

Sie beide haben sich irgendwann einmal kennen gelernt. Im Laufe der Zeit sind Ihre Liebe und Ihr Vertrauen zueinander immer stärker geworden und haben Sie immer enger miteinander verbunden – eine wunderschöne Erfahrung!

Und irgendwann einmal haben Sie gespürt, dass Sie sich gegenseitig diese immer tiefer werdende Verbundenheit auch auf eine gemeinsame Zukunft hin bewahren wollen und so haben Sie beschlossen, zu heiraten.

Mit Ihrer standesamtlichen Trauung sind Sie nach evangelischem Verständnis legal und voll gültig miteinander verheiratet.

Die kirchliche Trauung ist deshalb ein spezieller Dank-, Bitt- und Fürbittgottesdienst mit Ihnen und für Sie aus Anlass Ihrer standesamtlichen Trauung. Dabei spielt der zeitliche Abstand zu dieser überhaupt keine Rolle. So kann eine kirchliche Trauung auf Wunsch der Eheleute auch noch Jahre nach der standesamtlichen stattfinden.

In diesem Gottesdienst bringen Sie, das Brautpaar, und die Anwesenden ihre Dankbarkeit Gott gegenüber zum Ausdruck für die Liebe und das Vertrauen, die zwischen Ihnen beiden gewachsen sind, und bitten Gott um seinen Segen und seine gute Begleitung für Ihren zukünftigen gemeinsamen Lebensweg. Vor all den Anwesenden, die damit recht besehen zu „Trauzeugen“ werden, – bei einer evangelischen Trauung gibt es keine Trauzeugen! – bekennen Sie als Brautpaar bei den Traufragen öffentlich, dass Sie in Ihrer Ehe so miteinander zusammenleben und umgehen wollen, wie Gott es nach der Botschaft der Bibel von uns Menschen will und erwartet, und bitten ihn dafür um seine Hilfe, die er Ihnen zeichenhaft zugeeignet im Segen verspricht.

In der römisch-katholischen Kirche hingegen ist die kirchliche Trauung eine echte Eheschließung, ein Rechtsakt, ohne den eine Ehe kirchenrechtlich keine Gültigkeit hat. Im Gegensatz zur evangelischen Kirche ist hier die Trauung ein Sakrament, das sich die künftigen Eheleute im Beisein des Priesters gegenseitig spenden (Konsenserklärung). Erst dann ist ihre bereits standesamtlich geschlossene Ehe kirchenrechtlich gültig.

Was müssen wir unternehmen für eine kirchliche Trauung?

Wenn Sie vorhaben, sich kirchlich trauen zu lassen, sollten Sie sich frühzeitig mit Ihrem zuständigen Pfarramt in Verbindung setzen, um den von Ihnen gewünschten Termin zu vereinbaren und zu reservieren. Etwa 6 – 8 Wochen vor Ihrem Trautermin vereinbaren Sie mit mir einen Termin für das Traugespräch. In ihm werden wir miteinander Ihren Traugottesdienst besprechen und gemeinsam über die Bedeutung der in ihm vorkommenden biblischen und liturgischen Texte nachdenken.

Müssen bei einer evangelischen Trauung beide Partner evangelisch sein?

Nein, das müssen sie nicht.

Ist einer der beiden Partner römisch-katholisch, so kann er bei seinem Pfarramt eine Dispens vom Formzwang (siehe oben unter „Bedeutung der Trauung in der römisch-katholischen Kirche“) erbitten, wodurch eine rein evangelische Trauung auch von der römisch-katholischen Kirche als voll gültig anerkannt wird. Dieser Dispens ist jedoch von evangelischer Seite für die Durchführung einer evangelischen Trauung nicht erforderlich. Es ist also allein Ihre Entscheidung, ob Sie dies machen oder lassen.

Eine andere Möglichkeit wäre in diesem Fall eine ökumenische Trauung (siehe è Ökumenische Trauung).

Ist einer der Ehepartner nicht Mitglied einer christlichen Kirche oder Mitglied einer anderen Religion, ist eine evangelische Trauung dann möglich, wenn der nichtchristliche Teil in die Durchführung eines Gottesdienstes in der Kirche einwilligt und seinem christlichen Partner die freie Ausübung seine Religion ausdrücklich zusichert. In diesem Fall bedarf die gemeinsame Vorbereitung des Traugottesdienstes besonderer Sensibilität für den Respekt vor den Gemeinsamkeiten und den Unterschieden der beteiligten Religionen und der Bereitschaft von Kreativität von allen Seiten. Dies gilt im Besonderen auch für die Traufragen.

Was müssen wir mitbringen zum Traugespräch?

Eigentlich nichts! Nur sich selbst und ein wenig Zeit!

Hilfreich ist es natürlich, wenn Sie sich miteinander mit diesen Vorbereitungsmaterialien zur Trauung bereits beschäftigt haben. Denn dann wissen Sie auch schon, was Sie noch nachfragen wollen, welchen Trauspruch Sie gerne hätten und wie Sie es mit den Traufragen handhaben wollen (siehe „Traufragen“).

Wie läuft eine kirchliche Trauung ab?

  • Glocken – Präludium –Einzug

Wie jeder Gottesdienst beginnt die kirchliche Trauung mit dem Läuten der Glocken, die die Mitfeiernden dazu einladen, in der Kirche Platz zu nehmen.

Während die Orgel beginnt und die Anwesenden sich erheben, holt der Pfarrer/die Pfarrerin das Brautpaar am Haupteingang ab und begleitet es zum Altar.

Alternative: Wenn die Braut von ihrem Vater/Bruder/o.a. hereingeführt wird, begleitet der Pfarrer/die Pfarrerin (oder jemand aus der Familie des Bräutigams) den Bräutigam vor den Altar, wo dieser das Eintreffen der Braut erwartet und mit ihr dann vor den Altar tritt.

  • Begrüßung – Eingangslied

Nach einer kurzen Begrüßung der Anwesenden durch den Pfarrer/die Pfarrerin singen alle miteinander das Eingangslied.

(Das Brautpaar kann alle während der Trauung zu singenden Kirchenlieder selbst aussuchen. è siehe Liedvorschläge)

  • Votum – Gruß – Spruch – Gebet

Nach der liturgischen Eröffnung spricht der Pfarrer/die Pfarrerin ein Eingangsgebet.

  • Lesungen

Nach dem Eingangsgebet folgen zwei Lesungen aus der Bibel, die nach Wunsch des Brautpaars von Familienangehörigen oder FreundInnen übernommen werden können. (è siehe Vorschläge Lesungen).

  • Ansprache

Daraufhin hält der Pfarrer/die Pfarrerin eine Ansprache über den vom Brautpaar ausgesuchten Bibelspruch/Trauspruch (è eine Liste mit Vorschlägen für geeignete Bibelsprüche erhalten Sie in unserem Sekretariat).

  • Lied nach der Ansprache
  • Lesungen

Der Pfarrer/die Pfarrerin liest zwei für die Trauung fest vorgesehene Lesungen, eine aus dem Alten Testament (1.Mose 2,18) und eine aus dem Neuen Testament (Mt.19,4-6).

  • Traufragen

Das Brautpaar kann entscheiden, ob es die Traufragen gemeinsam gestellt bekommen und gemeinsam beantworten will oder getrennt. Sie lauten:

Glaubt Ihr, dass Gott Euch einander anvertraut hat und Euch in Eurer Ehe segnen will?

Wollt Ihr nach seinen Geboten leben und Euch lieben und ehren?

Wollt Ihr im Vertrauen auf Jesus Christus einander in Freud und Leid die Treue halten all die Tage, die Gott Euch schenkt, so antwortet: Ja, mit Gottes Hilfe.

  • Ringwechsel

Das Brautpaar zieht sich gegenseitig die Eheringe an. Diese werden entweder vor dem Gottesdienst dem Kirchendiener abgegeben oder mit dem Brautpaar hereingetragen (etwa von einem Kind), das sie entweder nach dem Einzug dem Pfarrer/der Pfarrerin übergibt oder sie bei sich behält und erst zum Ringwechsel nach vorne bringt. Während des Ringwechsels darf ein Fotograf das Brautpaar am Altar fotografieren.

  • Fürbitte

Der Pfarrer/die Pfarrerin beginnt die Segenshandlung mit einem kurzen Fürbittengebet für das Brautpaar.

  • Segnung

Anschließend fordert er das Brautpaar auf, sich niederzuknien, um den Trausegen zu empfangen.

  • Übergabe der Traubibel

Das Brautpaar erhält als Geschenk seiner Gemeinde eine Traubibel.

  • Traukerze

In den letzten Jahren wurde immer häufiger der Wunsch nach einer Traukerze geäußert. Diese sich neu entwickelnde Tradition erinnert wie bei der Taufkerze an die Zusage Jesu, hier nun im Besonderen im Bezug auf eine Ehe: „Ich bin das Licht der Welt. Wer an mich glaubt, wird nicht wandeln in der Finsternis, sondern das Licht des Lebens haben.“ (Johannes 8,12) Die Traukerze wird vom Brautpaar mitgebracht.

  • Schlusslied
  • Fürbittengebet

Die Fürbitten für z. B. das Brautpaar und seine gemeinsame Zukunft, für die Familien der Brautleute, für verstorbene Verwandte, für Menschen ohne Partnerschaften etc. können das Brautpaar oder Verwandte und Bekannte selbst auswählen oder formulieren und sie können auch von Verwandten oder Bekannte verlesen werden.

  • Vaterunser
  • Verabschiedung

Der Pfarrer/die Pfarrerin verabschiedet die Anwesenden und das Brautpaar und weist auf die Kollekte am Ausgang hin, die im Allgemeinen für die Finanzierung der Gemeindearbeit in der Gemeinde erbeten wird. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass das Brautpaar mit der Kollekte ein besonderes Projekt unterstützt. Dies muss dann mit dem Pfarrer/der Pfarrerin besprochen werden.

  • Segen

Wie zum Ende eines jeden Gottesdienstes wird der gesamten anwesenden Gemeinde der Segen Gottes zugesprochen.

  • Postludium

Während des Orgelnachspiels bringt der Pfarrer/die Pfarrerin das Brautpaar bis an die Ausgangstüre, die es dann ohne ihn durchschreitet.

Können wir diesen Ablauf erweitern?

Selbstverständlich ist das möglich, so lange die von Ihnen gewünschte Erweiterung in den Rahmen eines Gottesdienstes passt und die besondere religiöse Bedeutung des Kirchenraums respektiert.

Häufig besteht der Wunsch auf musikalischer Erweiterung durch Gesang oder Instrumentalmusik. Bitte besprechen Sie das frühzeitig mit mir. In der oben stehenden Trauliturgie sind einige Stellen, an denen solche Erweiterungen dann eingefügt werden können. Sollte jemand Sie mit einem Beitrag überraschen wollen, so wird ebenfalls um frühzeitige Absprache mit mir gebeten.

Für CDs ist ein Abspielgerät vorhanden, aber denken Sie bitte auch daran, dass ein Live-Gottesdienst vor allem von Live-Musik lebt.

Sollten Sie besondere Wünsche an unseren Kantor haben, dann ist es wichtig, dass Sie diese rechtzeitig mit ihm besprechen.

Außergewöhnliche Erweiterungen bedürfen der Zustimmung des Ältestenkreises.

Wofür haben wir zu sorgen?

In der Verantwortung des Brautpaars bzw. seiner Familien liegt der Blumenschmuck in der Kirche. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit dem/der Kirchendiener/in in Verbindung. Er/sie kann Sie über vieles in diesem Zusammenhang informieren und muss wissen, wann Blumen oder Gestecke angeliefert werden. Das Gesteck auf dem Altar verbleibt nach der Trauung in der Kirche, weil mit ihm zugleich auch der sonntägliche Gottesdienstaltar geschmückt wird.

Was hat es mit dem Trauspruch auf sich?

Der Trauspruch soll Sie auf Ihrem gemeinsamen Weg begleiten. Sie können ihn sich selbst auswählen. Im Pfarrbüro erhalten Sie eine Liste mit passenden Bibelsprüchen. Suchen Sie sich einen davon aus, dem Sie trauen und dem Sie sich gemeinsam anvertrauen wollen. Oder schlagen Sie selbst einmal in der Bibel nach im Alten und Neuen Testament. Vielleicht finden Sie dort einen Vers, der Sie unmittelbar anspricht oder Ihnen besonders gefällt.

Darf während des Gottesdienstes fotografiert werden?

Während Gottesdiensten besteht in der Badischen Landeskirche ein grundsätzliches Fotografierverbot, sowohl mit als auch ohne Blitz. Bitte informieren Sie Ihre Gottesdienstbesuchenden nach Möglichkeit darüber.

Gleichwohl gibt es gewisse Ausnahmen. Im Bezug auf die Trauung bedeutet dies:

Es darf fotografiert werden während des Einzugs, bis das Brautpaar Platz genommen hat, während des Auszugs nach dem Schlusssegen und beim Ringwechsel (möglichst durch einen von Ihnen benannten Fotografen, der dann auch von vorne fotografieren kann).

Außerdem besteht die Möglichkeit, von der Empore oder vom Chorraum aus „unbemannt“ ein Video des gesamten Gottesdienstes aufzunehmen.

Wie ist das mit dem Blumenstreuen?

Das ist schon möglich. Aber reden Sie bitte vorher mit dem/der Kirchendiener/in darüber.

In den letzten Jahren wird vor der Kirchentür immer wieder auch Reis über die Neuvermählten verstreut. Die Tauben vor der Kirche freuen sich gewiss über diese Sonderspeisung. Aber es ist eigentlich nicht verantwortbar, Lebensmittel nur so zum Spaß auf die Straße zu werfen, während Millionen von Menschen auf unserer Welt gleichzeitig vom Hungertod bedroht sind. Es wäre schön, wie Sie rechtzeitig darauf hinweisen würden.

Was kostet eine kirchliche Trauung?

Nichts!

Für die Zur-Verfügung-Stellung der Kirche Ihrer Gemeinde und den Dienst des Pfarrers/der Pfarrerin, des Kirchendieners und des Organisten zahlen Sie Kirchensteuer. Lediglich beim Organisten entstehen Ihnen Kosten, aber nur dann, wenn Sie zusätzliche Wünsche haben. Dies müssen Sie dann mit ihm klären.

Wie bei jedem Gottesdienst wird am Ausgang um eine Kollekte gebeten, aber die ist ja freiwillig – genauso wie die Möglichkeit, Ihrer Gemeinde zum Dank eine Spende zukommen zu lassen, wenn Ihnen danach ist.

Sollten Sie für die Trauung nicht Ihre Heimatkirche, wo Sie mit Wohnsitz gemeldet sind, sondern eine andere Kirche ausgewählt haben, so müssen Sie sich mit dem für die Kirche zuständigen Pfarramt in Verbindung setzen und über den Ihnen entstehenden Nutzungsbetrag informierenen.

Was ist eine ökumenische Trauung?

Bei konfessionsverschiedenen Ehepartnern (evangelisch und römisch-katholisch oder altkatholisch) gibt es die Möglichkeit einer ökumenischen Trauung nach Formular C, einem Trauformular, das am 1. April 1974 vom römisch-katholischen Erzbischof in Freiburg, dem Landesbischof der Evangelischen Landeskirche in Baden, dem Moderator der Evangelischen Brüderunität in Baden, dem Superintendent der Evangelisch-Methodistischen Kirche in Baden und dem Bischof der Altkatholiken unterzeichnet wurde und seither bei ökumenischen Trauungen in diesem Gebiet verwendet wird. Es ist in Deutschland übrigens einzigartig und sieht vor, dass die Geistlichen beider Konfessionen gleichberechtigt den Gottesdienst gemeinsam halten, in dem die jeweiligen konfessionellen Schwerpunkte im Bezug auf die Trauung vorkommen.

Sollten Sie eine ökumenische Trauung wünschen, so brauchen Sie seitens der römisch-katholischen Kirche keine Dispens mehr. Sie müssen sich dann aber entscheiden, in welcher der beiden Kirchen Sie diesen Gottesdienst feiern wollen, und Ihren katholischen Geistlichen dafür selbst suchen.

Was ist eine „Traufe“?

„Traufe“ ist eine neue Wortschöpfung, die sich immer größerer Bekanntheit erfreut, und ist eine Verbindung aus den beiden Worten „Trauung“ und „Taufe“. Mit „Traufe“ bezeichnet man einen Gottesdienst, in dem zuerst die Eltern kirchlich getraut werden und dann ihr Kind getauft – eine wunderschöne Erfahrung für junge Familien, die zunehmend wahrgenommen wird..

Wann werden Trauungen üblicherweise gefeiert?

Trauungen können grundsätzlich an jedem Wochentag stattfinden, üblicherweise jedoch am Samstag vormittags oder nachmittags bis spätestens 15.00 Uhr oder auch am Freitagnachmittag.

Ist es sinnvoll, Liedblätter zu erstellen?

Ja, das ist es. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Liedblatt ganz persönlich zu gestalten. Dafür reicht bereits ein auf DIN A5 gefaltetes DIN A4-Blatt. Es sollte auf jeden Fall sämtliche Liedtexte enthalten und vielleicht auch den Trauspruch. Bitte achten Sie darauf, dass Sie genügend Liedblätter vorbereiten, damit zumindest jeder zweite Besuchende eines in Händen hält.

Gibt es Liedvorschläge?

Gesungen werden können bei einer Trauung Lieder aus dem Evangelischen Gesangbuch EG – bei einer ökumenischen Trauung auch aus dem Gotteslob GL – und neueres geistliches Liedgut, wobei es wichtig ist, darauf zu achten, dass die zu singenden Lieder entweder bekannt oder sehr leicht erlernbar sind. Es gibt viele schöne Lieder, aber wenn sie nicht bekannt sind, singt kaum jemand mit. Folgende Lieder werden gerne ausgesucht:

Traditionelle Lieder:

EG 317 Lobe den Herren, den mächtigen König der Ehren GL 258

EG 322 Nun danket all und bringet Ehr, GL 267

EG 324 Ich singe dir mit Herz und Mund, GL 267

EG 331 Großer Gott, wir loben dich, GL 257

EG 295 Wohl denen, die da wandeln, GL 614

EG 288 Nun jauchzt dem Herren alle, Welt

EG 321 Nun danket alle Gott, GL 266

Neueres Liedgut:

EG 653 Herr, deine Liebe ist wie Gras und Ufer

EG 425 Gib uns Frieden jeden Tag

EG 617 Kommt herbei, singt dem Herrn

EG 334 Danke

EG 601 Gott, unser Festtag ist gekommen (bekannte Melodie)

EG 602 Gott, wir preisen deine Wunder (bekannte Melodie)

EG 454 Auf und macht die Herzen weit

EG 170 Komm, Herr, segne uns

EG 171 Bewahre uns Gott, behüte uns Gott

Zum Danke-Lied EG 334 gibt es auch spezielle Hochzeitsverse:

1. Danke für diesen Festtag heute, danke für jeden Lebensschritt. Danke für viele liebe Leute. Gott, geh du heut mit.

2. Danke, wir haben uns gefunden, danke, wir sagen dazu ja.

Danke, vor Gott sind wir verbunden, bleib du, Gott, uns nah.

3. Danke, wir werden Wege teilen, danke, wir gehen nicht allein.

Danke, dass Menschen uns begleiten, du wirst bei uns sein.

Oder:

1. Danke für diese Hochzeitsfeier, danke für diesen schönen Tag. Danke, dass du uns hast verbunden jetzt und jeden Tag.

2. Danke für diese schöne Trauung, danke für jedes gute Wort. Danke, dass wir uns leiten ließen hier an diesen Ort.

3. Danke für Eltern und Verwandte, danke für jeden guten Freund. Danke, dass du am Hochzeitstage uns hast hier vereint.

4. Danke, wir werden Wege teilen, danke, wir gehen nicht allein. Danke, Weg-Wunden sollen heilen, du wirst bei uns sein.

5. Danke für deine große Liebe, danke, sie hat auch uns berührt. Danke, dass wir zusammenfanden: Du hast uns geführt.

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